Hörstörungen werden unterteilt in:

  • Schallleitungsschwerhörigkeit
    • Ist eine Störung der Schallübertragung im äußeren Ohrbereich oder im Mittelohr, z.B. ein Paukenerguss, „Pfropf“, Mittelohrentzündung usw. Je nach Ursache findet eine entsprechende Therapie statt, z.B. Parazentese (Schnitt im Trommelfell), Entfernung des Ohrenschmalzes.
  • Schallempfindungsschwerhörigkeit
    • Hier liegt eine Schädigung im Innenohr oder des Hörnervens vor, die entweder angeboren oder frühkindlich erworben wurde. Die Hörschädigung kann durch Vererbung, einer Infektion im Mutterleib, z.B. Toxoplasmose oder durch eine Schädigung während der Geburt, evtl. durch Sauerstoffmangel, bzw. im frühen Kindesalter, z.B. Mumps, Schalltrauma entstehen. Hierbei sind eine gute technische Versorgung (Hörgeräte, Cochleaimplant) und logopädische Therapie wichtig.
  • Kombinierte Schwerhörigkeit
    • Ursachen hierfür können chronische Mittelohrentzündungen oder auch Otosklerose sein, aber auch eine vorliegende Schallempfindungsschwerhörigkeit mit zusätzlicher Schallleitungsschwerhörigkeit, z.B. Gegenstand im Gehörgang. Hierbei gibt es folgende Schweregrade:
      • leichtgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 20-40%)
      • mittelgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 40-60%)
      • hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60-80%)
      • Resthörigkeit (Hörverlust von 80-95%)
      • an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit/Gehörlosigkeit (Hörverlust von 95-100%)

Hörstörungen können in jedem Alter auftreten, z.B. bei Jugendlichen, die sehr laut ihren mp3-Player einstellen oder bei älteren Menschen die Altersschwerhörigkeit.

Eine Hörschädigung bezieht sich nicht nur auf das Nichthören von Tönen und Geräuschen, sondern ist auch immer eine Kommunikationserschwerung.

Seit Jahren wird in Deutschland bei Kindern mit Hörstörungen diskutiert: „Das Erlernen der Gebärdensprache beeinträchtigt den Erwerb der Lautsprache!“ Wir in der LogoPhonie sind da anderer Ansicht: Gebärdensprache verbessert die Laut- und Schriftsprachkompetenz. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen cochleaimplantierte (CI) Kinder, die mit der Gebärdensprache aufwachsen, eine nahezu ähnliche Lautsprachentwicklung wie hörende Kinder. Aufgrund der Gebärdensprache haben diese Kinder eine Basis, auf der sie die Lautsprache sozusagen als Zweitsprache erlernen können. So beziehen auch wir uns beim Erlernen einer Fremdsprache auf die grammatikalischen und syntaktischen Regeln unserer Muttersprache. Auch ermöglicht die Gebärdensprache einen frühen Zugang zu Sprache und bildet somit die Grundlage für die geistige Entwicklung, denn Denken und Sprache beeinflussen sich gegenseitig. Um über komplexe Sachverhalte und Abstraktes nachdenken zu können, benötigen wir Wissen, dass wir ohne das Wort (ob gesprochen oder gebärdet) nicht erlangen können. Wir brauchen eine Sprache, um Gedanken zu sortieren und zu ordnen. Durch die Gebärdensprache kann das Kind zu einem detaillierten Weltwissen gelangen und sich viele Bereiche durch Sprache erschließen. Und hier sind den heutzutage sehr guten technischen Hilfsmitteln Grenzen gesetzt, sie sind leider noch immer keine Verstehgeräte. Aufgrund dessen braucht das hörgeschädigte Kind mehr Energie zum Hören als hörende Kinder und hat daher weniger für die Verarbeitung und Verstehen des Gehörten. Somit kann sich der Wortschatz allein über das Hören nicht so erweitern wie mit der Unterstützung durch die Gebärdensprache. Außerdem ist die Gebärdensprache immer verfügbar, sei es im Schwimmbad, morgens beim Aufwachen oder beim Ausfall der Hörhilfen. Natürlich soll die Lautsprache deshalb nicht vernachlässigt werden, um dem Kind die Kommunikation mit Menschen, die der Gebärdensprache nicht mächtig sind, zu ermöglichen.

Wir haben in unserer Logopädie-Praxis die Möglichkeit hörgeschädigte Kinder zweisprachig (Laut- und Gebärdensprache) auf natürliche Art zu therapieren.

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