Um logopädische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Ein Rezept (Formular 14) vom Kinderarzt bzw. überweisendem Arzt muss vorliegen.
  • Patienten über 18 Jahre sind zuzahlungspflichtig, außer es liegt ein Befreiungsausweis der zuständigen Krankenkasse vor. Die Höhe der Zuzahlung entspricht 10 % des Rezeptwerts, zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr.

 

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