Um logopädische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Ein Rezept (Formular 14) vom Kinderarzt bzw. überweisendem Arzt muss vorliegen.
- Patienten über 18 Jahre sind zuzahlungspflichtig, außer es liegt ein Befreiungsausweis der zuständigen Krankenkasse vor. Die Höhe der Zuzahlung entspricht 10 % des Rezeptwerts, zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr.
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